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Wechsel "alte" auf "neue" Promotionsordnung

 

Seit dem 22.02.2019 ist die Promotionsordnung vom 18.12.2018 in Kraft. Neuzulassungen zum Promotionsstudium erfolgen seitdem ausnahmslos gemäß der Promotionsordnung vom 18.12.2018.

Diejenigen, die ihre Zulassung zum Promotionsstudium noch nach der Promotionsordnung vom 10.05.2010 erhalten haben, haben die Wahl, ob sie ihre Promotion gemäß dieser „alten“ Ordnung fortsetzen oder in die „neue“ Ordnung wechseln möchten.

Hierzu ist lediglich ein formloses Schreiben an die Vorsitzende des Promotionsausschusses erforderlich, welches elektronisch übermittelt werden kann und den Wechsel zu der Promotionsordnung vom 18.12.2018 beantragt.

Das Schreiben ist zu richten an:

Vorsitzende des Promotionsausschusses der
Humanwissenschaftlichen Fakultät
c/o Frau Katja Honheiser
Gronewaldstraße 2
50931 Köln

Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel unwiderruflich ist, d. h. Sie können, nachdem Sie einmal zur neuen Promotionsordnung gewechselt sind, nicht mehr zur alten zurückwechseln.