Mit der Abgabe Ihrer Dissertation beantragen Sie die Zulassung zum Promotionsverfahren. Dieser Zeitpunkt entscheidet auch darüber, wann Sie die mündliche Prüfung ablegen können.
Promotionstermine
Die Promotionsverfahren werden in mehreren Phasen pro Semester nach festen Stichtagen zeitlich synchronisiert. D. h. der frühestmögliche Termin zur mündlichen Prüfung richtet sich danach, bis zu welchem Stichtag spätestens Ihr Promotionsantrag im Promotionsbüro eingegangen ist. Falls ein Stichtag zur Abgabe nicht mehr erreicht wird, ist die mündliche Prüfung erst in der nächstfolgenden Phase möglich.
Eine Übersicht über die aktuellen Promotionsphasen finden Sie hier.
Promotionsantrag
Der vollständige Promotionsantrag ist in § 10 der Promotionsordnung geregelt. Er umfasst neben dem förmlichen Antragsschreiben und der Dissertation weitere Dokumente und Unterlagen und ist im Promotionsbüro einzureichen. Eine Checkliste über die erforderlichen Unterlagen nach PromO 10.05.2010 finden Sie in der rechten Spalte.
Der vollständige Promotionsantrag zur Eröffnung des Promotionsverfahrens sowie die Dissertation im PDF-Format sind per E-Mail an promotionen-hf
uni-koeln.de zu versenden, da die Verfahrenseröffnung digital bearbeitet wird.
Bitte achten Sie auch in der elektronischen Fassung auf Vollständigkeit. D. h., dass in der PDF-Version des Promotionsantrags sämtliche in der Checkliste aufgeführten Dokumente enthalten sein müssen.
Zusätzlich müssen die kompletten Unterlagen zur Verfahrenseröffnung in der Druckversion mit den Originalunterschriften bereitgehalten und später mit einem Exemplar der Dissertation als Print und einer digitalen Version der Dissertation auf CD nachgereicht werden.
Sie können Vorschläge (a) zu den Gutachtenden und (b) (mit den beteiligten Personen abgestimmte und den Prüfungsphasen entsprechende) Vorschläge zum Termin der mündlichen Prüfung sowie zur Besetzung der Prüfungskommission machen; die Auswahl und Bestellung der Gutachtenden erfolgen aber durch den Promotionsausschuss.
Wenn das Promotionsverfahren eröffnet wird, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung aus dem Promotionsbüro. Darüber hinaus werden keine Auskünfte zum Stand des Verfahrens erteilt. Zu gegebener Zeit erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung.
Begutachtung
Die Gutachten über Ihre Dissertation werden von uns bestellt. Die Frist für die Gutachten ist sechs Wochen (voraussichtliche Abgabefristen der Gutachten).
Anschließend erhalten die promotionsberechtigten Mitglieder der Fakultät für zwei Wochen Gelegenheit zur Einsicht in die Dissertation und die Gutachten.
Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid darüber, ob Ihre Dissertation angenommen oder abgelehnt wurde, sowie über die Note der schriftlichen Leistung. In diesem Schreiben wird auch der Termin für die Disputation bestätigt.