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Achtung: Promotionsordnung vom 10.09.2024 in Kraft

Anträge auf Zulassung als Doktorand*in können ab jetzt nur noch für den Geltungsbereich dieser neuen Promotionsordnung gestellt werden.

Für bereits zugelassene Doktorand*innen nach der Promotionsordnung vom 18.12.2018 gilt eine Übergangsregelung:
Sie haben die Möglichkeit, zu wählen, ob Sie Ihre Promotion nach der bisherigen Ordnung vom 18.12.2018 fortsetzen oder in die neue Promotionsordnung wechseln wollen.

Diese Wahl ist schriftlich zu erklären. Bitte verwenden Sie hierzu das Formular "Erklärung zur Wahl der Promotionsordnung" in der rechten Spalte und senden es ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder per Post an das Promotionsbüro.

Information zur Ausstellung von Urkunden und weiteren Bescheinigungen:

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung von Urkunden und weiteren Bescheinigungen aus organisatorischen Gründen leider nur mit einer gewissen Vorlauffrist möglich ist: In der Vorlesungszeit beträgt die Bearbeitungszeit ca. 2-3 Wochen; in der vorlesungsfreien Zeit sind auch längere Bearbeitungszeiten möglich.

Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Disputation und in Ihren Plänen für die Zeit nach der Disputation.

Was müssen Sie tun, wenn Sie an der HF promovieren wollen?

Die rechtliche Grundlage des Promotionsstudiums ist die Promotionsordnung (Download); lesen Sie diese aufmerksam durch. Im Folgenden haben wir die wesentlichen Schritte des Promotionsprozesses aufgelistet (weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie auf den Schritt Ihrer Wahl gehen):

Schritt für Schritt

Promotionsfeier

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