Promotionsfeier 2023
Foto: Patric Fouad
Achtung: Promotionsordnung vom 10.09.2024 in Kraft
Anträge auf Zulassung als Doktorand*in können ab jetzt nur noch für den Geltungsbereich dieser neuen Promotionsordnung gestellt werden.
Für bereits zugelassene Doktorand*innen nach der Promotionsordnung vom 18.12.2018 gilt eine Übergangsregelung:
Sie haben die Möglichkeit, zu wählen, ob Sie Ihre Promotion nach der bisherigen Ordnung vom 18.12.2018 fortsetzen oder in die neue Promotionsordnung wechseln wollen.
Diese Wahl ist schriftlich zu erklären. Bitte verwenden Sie hierzu das Formular "Erklärung zur Wahl der Promotionsordnung" in der rechten Spalte und senden es ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder per Post an das Promotionsbüro.
Die rechtliche Grundlage des Promotionsstudiums ist die Promotionsordnung (Download); lesen Sie diese aufmerksam durch. Im Folgenden haben wir die wesentlichen Schritte des Promotionsprozesses aufgelistet (weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie auf den Schritt Ihrer Wahl gehen):
Die Promotion an der Humanwissenschaftlichen Fakultät setzt ein Promotionsstudium voraus, das mindestens zwei Semester dauert. Während des Promotionsstudiums sollen Promovierende als Promotionsstudent*in an der Universität zu Köln immatrikuliert sein.
Mit dem Zulassungsbescheid aus dem Promotionsbüro können Sie sich im Studierendensekretariat der Universität zu Köln zum Promotionsstudium einschreiben (hier erhalten Sie auch einen Studierendenausweis).
Sie können insgesamt 12 Semester im Promotionsstudium eingeschrieben sein. Nach Ablauf der 12 Semester erfolgt normalerweise die Exmatrikulation durch das Studierendensekretariat der Universität zu Köln. In begründeten Ausnahmefällen ist es aber möglich, die Immatrikulation um zwei weitere Semester zu verlängern. Hierfür muss ein entsprechender Antrag beim Promotionsbüro gestellt werden. Mit der Genehmigung des Promotionsbüros kann im Studierendensekretariat die Verlängerung der Studienzeit beantragt werden.
Auch nach der Exmatrikulation durch das Studierendensekretariat der Universität zu Köln bleibt die Zulassung der Fakultät zum Promotionsstudium weiterhin gültig, d. h. Sie können Ihre Promotion an der Fakultät auch dann abschließen, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind.
Sofern Ihnen in Ihrem Zulassungsbescheid nicht besondere Auflagen gemacht wurden, gestalten Sie Ihre Promotionsstudien in Absprache mit Ihrer Betreuungsperson / Ihrem Betreuungsteam selbstständig und eigenverantwortlich.
Dissertationsform:
Die Dissertation, an der Sie nun arbeiten, kann in unterschiedlicher Form vorgelegt werden:
Sowohl für die publikationsbasierte, kumulative Dissertation als auch für die monographiebasierte Dissertation mit Teilpublikationen gilt: Wenn Sie Ihre Einzelarbeiten gemeinsam mit mehreren weiteren Autor*innen verfasst haben, muss die Dissertation einen gesonderten Abschnitt enthalten, in dem Ihr Eigenanteil an den in Kooperation erzielten Ergebnissen beschrieben ist.
Im Verlauf des Promotionsprozesses kann sich herausstellen, dass eine andere als die zunächst von Ihnen gewählte Dissertationsform sich als sachlich angemessener erweist. In diesem Fall ist es möglich, die Dissertationsform nachträglich zu ändern.
Formatvorlage für die Dissertationsschrift:
Was die formale Gestaltung der Dissertation betrifft, verzichtet die Humanwissenschaftliche Fakultät auf einheitliche Vorgaben, da sich die Standards in den hier vertretenen Fächern oft unterscheiden.
Sie sind, sofern die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens eingehalten werden, somit frei, wie Sie Ihre Dissertation formal gestalten.
Sie können sich beispielsweise an dem in Ihrem Fach Üblichen orientieren und in der Gestaltung Ihres Manuskripts den Empfehlungen einschlägiger deutscher oder internationaler Fachgesellschaften folgen.
Sollte es keine entsprechenden Empfehlungen der für Sie einschlägigen Fachgesellschaften geben, ist es z. B. auch möglich, dass Sie den Manteltext einer kumulativen Dissertation entsprechend den Vorgaben der Zeitschriften gestalten, in denen der Großteil Ihrer Einzelstudien erschienen ist, oder entsprechend den Vorgaben der Zeitschriften, die sie am häufigsten rezipiert haben.
Halten Sie zu dieser Frage auch mit Ihren Betreuungspersonen Rücksprache!
Die fakultätsweite Graduiertenschule „Managing Diversity & Transition – Vielfalt & Wandel gestalten“ macht ihren Mitgliedern zusätzliche Beratungs-, Qualifizierungs- und finanzielle Unterstützungsangebote, die Ihre individuelle Betreuung komplementär ergänzen.
Als Promovierende der Humanwissenschaftlichen Fakultät sind Sie automatisch Mitglied der Graduiertenschule.
Mit der Mitgliedschaft in der Graduiertenschule sind keine weiteren Pflichten verbunden („passive Mitgliedschaft“).
Finanzielle Förderung und Unterstützung gewährt die Graduiertenschule nur „aktiven Mitgliedern“.
Wenn Sie daher finanzielle Unterstützung der Graduiertenschule beantragen möchten, z. B. für eine Tagungsreise oder einen eigenen Workshop, müssen Sie belegen, dass Sie sich aktiv am Betreuungs- und Qualifizierungskonzept der Graduiertenschule beteiligt haben (mindestens einmal pro Jahr); Beispiele für Aktivitäten, die zur Antragstellung berechtigen, werden in den jeweiligen Ausschreibungen genannt.
Informationen zur Graduiertenschule, zur Mitgliedschaft und zu den Angeboten finden Sie hier (Link zur Graduiertenschule).
Mit der Abgabe Ihrer Dissertation beantragen Sie die Eröffnung des Promotionsverfahrens. Dieser Zeitpunkt entscheidet auch darüber, wann Sie die mündliche Prüfung ablegen können.
Die Promotionsverfahren werden in mehreren Phasen pro Semester nach festen Stichtagen zeitlich synchronisiert. D. h. der frühestmögliche Termin zur mündlichen Prüfung richtet sich danach, bis zu welchem Stichtag spätestens Ihr Promotionsantrag im Promotionsbüro eingegangen ist.
Eine Übersicht über die aktuellen Promotionsphasen finden Sie hier.
Der vollständige Promotionsantrag ist in § 11 der Promotionsordnung geregelt. Er umfasst den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (siehe rechte Spalte dieser Webseite) und der Dissertation weitere Dokumente und ist im Promotionsbüro einzureichen. Eine Checkliste über die erforderlichen Unterlagen nach PromO 18.12.2018 finden Sie auf der letzten Seite des Antrags.
Der vollständige Antrag zur Eröffnung des Promotionsverfahrens muss wie folgt eingereicht werden:
Entscheidend für die Erreichung einer bestimmten Frist ist der Eingang des elektronischen Antrags. Bitte stellen Sie sicher, dass die Papierversion Ihres Antrags schnellstmöglich im Promotionsbüro eintrifft.
Es ist möglich, folgende Vorschläge zu machen und im Antrag zu vermerken:
(a) Gutachter*innen
(b) Besetzung der Prüfungskommission
(c) Termin der mündlichen Prüfung (mit den beteiligten Personen abgestimmt und den Prüfungsphasen entsprechend)
Wenn das Promotionsverfahren eröffnet wird, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung aus dem Promotionsbüro. Darüber hinaus werden keine Auskünfte zum Stand des Verfahrens erteilt. Zu gegebener Zeit erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung.
Die Gutachten über Ihre Dissertation werden von uns bestellt. Die Frist für die Gutachten ist sechs Wochen.
Anschließend erhalten die promotionsberechtigten Mitglieder der Fakultät für zwei Wochen Gelegenheit zur Einsicht in die Dissertation und die Gutachten. Nach Ende der Auslage- und Einspruchsfrist erhalten Sie einen schriftlichen (elektronischen) Bescheid darüber, ob Ihre Dissertation angenommen oder abgelehnt wurde, sowie über die Note der schriftlichen Leistung. In diesem Schreiben wird auch der von Ihnen vereinbarte Termin für die Disputation final bestätigt.
Nachdem Sie Bescheid bekommen haben, dass Ihre Dissertation angenommen wurde, steht die Disputation an. Die mündliche Prüfung ist in der Regel fakultätsöffentlich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, der Öffentlichkeit schriftlich zu widersprechen (mit Einreichung des Antrages auf Eröffnung des Promotionsverfahrens).
Nachdem Ihr Promotionsverfahren eröffnet wurde, vereinbaren Sie bitte einen Termin für die Disputation mit Ihrer Prüfungskommission (unter Beachtung der Promotionstermine). Im Anschluss leiten Sie bitte Datum, Uhrzeit und Form der Prüfung (Präsenz oder online) an das Promotionsbüro weiter.
Disputationen können sowohl in Präsenz als auch als Online-Prüfung gehalten werden:
(a) Präsenz: Sollte die Prüfung in Absprache mit der Prüfungskommission in Präsenz stattfinden, muss die Raumreservierung durch den/die Doktorand*in selbst organisiert werden.
(b) Online: Die Online-Prüfung ("Zoom-Raum") wird von dem/der Vorsitzenden der Prüfungskommission erstellt und die Zugangsdaten im Vorfeld der Disputation an alle Beteiligten versendet.
Ablauf Disputation:
Die Disputation dauert in der Regel 90 Minuten. Hiervon sollen max. 30 Minuten auf Ihren mündlichen Vortrag entfallen; die übrige Zeit ist für die Diskussion Ihrer Dissertation mit der Prüfungskommission vorgesehen. Sie sollten hier die Ergebnisse Ihrer Dissertation vorstellen und verteidigen, und somit auch in der Lage sein, Ihre Forschungsergebnisse in einem größeren Kontext zu diskutieren. Erkundigen Sie sich bei Ihren Betreuer*innen bezüglich der Fokussierung der Inhalte.
Unmittelbar im Anschluss an Vortrag und Diskussion entscheidet die Prüfungskommission darüber, ob die Disputation bestanden wurde. Die Note wird festgelegt und die Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt.
Nach der Disputation:
Im Anschluss an die Disputation wird Ihr Zeugnis erstellt. Dieses erhalten Sie automatisch per E-Mail sowie einen Revisionsschein und Hinweise zur Veröffentlichung Ihrer Dissertation.
Nach erfolgreich bestandener Disputation sind Ihre Promotionsangelegenheiten final erfüllt, wenn Sie Ihre Dissertation auch veröffentlicht haben. Erst dann erhalten Sie auch die Promotionsurkunde und haben das Recht, den Doktortitel zu führen.
Obwohl Sie die Disputation erfolgreich bestanden haben, ist Ihre Promotion erst dann komplett, wenn Sie Ihre Dissertation auch abschließend veröffentlicht haben. Erst dann erhalten Sie auch die Promotionsurkunde und haben das Recht, den Doktortitel zu führen.
Bitte klären Sie, bevor Sie die Veröffentlichung in Angriff nehmen, mit Ihren Betreuer*innen bzw. den Gutachter*Innen Ihrer Dissertation, ob in den Gutachten Änderungsauflagen gemacht wurden, die vor der endgültigen Veröffentlichung zu erfüllen sind!
Es gibt verschiedene Wege der Veröffentlichung. Eine Übersicht dazu finden Sie im Dokument "Hinweisblatt für Veröffentlichung".
Die Promotionsurkunde, die Sie dazu berechtigt, den Doktortitel zu führen, erhalten Sie, sobald Sie den Revisionsschein sowie die geforderten Belegexemplare Ihrer veröffentlichten Dissertation eingereicht haben.
Revisionsschein:
Den gegengezeichneten Revisionsschein und ggfs. auch eine Kopie des Verlagsvertrages bzw. der Bestätigung des Verlags über die Auflagenhöhe, müssen Sie im Promotionsbüro der Humanwissenschaftlichen Fakultät einreichen (eine Übersendung per E-Mail ist hierbei ausreichend). Bitte beachten Sie dazu die Hinweise für die Veröffentlichung der Dissertation.
Pflichtexemplare:
Die gedruckten Pflichtexemplare der Dissertation sind einzureichen in der
Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
Abteilung Hochschulschriften, Tausch, Geschenk
Universitätsstraße 33, D-50931 Köln
Raum 4.002 (4. Etage)
Telefon: (0221) 4703318 oder 470-2573
Nach Einreichung der Pflichtexemplare geht dem Promotionsbüro automatisch die Empfangsbestätigung zu.
Die Humanwissenschaftliche Fakultät veranstaltet jährlich im Wintersemester eine Promotionsfeier, um sich von denjenigen, die ihre mündliche Prüfung bestanden haben, zu verabschieden und ihre Forschungsleistungen zu würdigen.
Zur Promotionsfeier werden diejenigen mit Ihren Freunden und Familien eingeladen, die im vergangenen Jahr ihre Disputation erfolgreich abgelegt haben, unabhängig davon, ob die Dissertation bereits veröffentlicht wurde.
Wir freuen uns bereits darauf, Sie zur Promotionsfeier begrüßen zu dürfen!
Das könnte dann so aussehen:
Foto: Patric Fouad
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Foto: Miranda Anggitakirana
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