Wechsel zur Promotionsordnung vom 18.12.2018
Seit dem 14.10.2024 ist die Promotionsordnung der Humanwissenschaftlichen Fakultät vom 10.09.2024 (Amtliche Mitteilungen 82/2024) in Kraft, mit der die bisherige Promotionsordnung vom 10.05.2010 ihre Gültigkeit verliert.
Diejenigen, die ihre Zulassung zum Promotionsstudium noch nach der Promotionsordnung vom 10.05.2010 erhalten haben, haben die Wahl, ob sie
a) ihre Promotion gemäß dieser „neuen“ Ordnung fortsetzen oder
b) in die Promotionsordnung vom 18.12.2018 wechseln möchten.
a)
Wer seine Promotion direkt nach der "neuen" Promotionsordnung vom 10.09.2024 fortsetzen möchte, muss nichts unternehmen; in diesem Fall tritt der Wechsel automatisch ab dem 04.11.2024 in Kraft.
b)
Diejenigen, die lieber in die Promotionsordnung vom 18.12.2018 wechseln möchten, können dies bis spätestens 04.11.2024 mit Hilfe des Wechsel-Antragsformulars in der rechten Spalte tun.
In diesem Fall senden Sie das ausgefüllt und unterschriebene Formular bitte als PDF per E-Mail an Promotionen-HF@uni-koeln.de oder per Post an die
Vorsitzende des Promotionsausschusses der
Humanwissenschaftlichen Fakultät
Dekanat
Gronewaldstraße 2
50931 Köln